Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Für Planungsleistungen

Präambel:

Die Firma Innoplan GmbH führt Planungsleistungen in technischer und gestalterischer Hinsicht im Ladenbau durch. Die Dienstleistung umfasst die Ladenbauplanung, die Konzeptentwicklung, die Erstellung von Einrichtungsplänen mit Regaltypenerstellungen sowie die Objektabwicklung und Ablaufsteuerung, die Katalogerstellung inklusive online- Katalog, wenn gewünscht auch die Montage der konzipierten Anlagen durch Drittunternehmen.

Für diese Dienstleistungen gelten die nachstehenden allgemeinen Bedingungen, soweit in dem individuellen Auftrag keine abweichenden Bedingungen vereinbart sind. Die Individualvereinbarungen sind vorrangig.

§ 1 Vertragsschluss

Begriffsbestimmungen

Auftragnehmer – nachfolgend als „AN“ bezeichnet – ist die Firma Innoplan GmbH
Auftraggeber – nachfolgend als „AG“ bezeichnet – ist der Kunde
Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme des vom AN erstellten Angebotes durch den AG oder, soweit anderweitige Verhandlungen vorangegangen sind, durch die Übersendung einer Annahmeerklärung des AN in schriftlicher oder elektronisch übermittelter Form an den AG, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von drei Werktagen in der Form, in der ihm die Erklärung zugegangen ist, widerspricht.

§ 2 Preiszahlung

Soweit im Auftrag keine Zahlungsvereinbarungen getroffen sind, steht dem AN das Recht zu, Vorschusszahlungen in angemessener Höhe auf die zu erbringenden Leistungen vom AG zu verlangen. Das Bestimmungsrecht bzgl. der Höhe obliegt dem AN.
Auch Vorschusszahlungen sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu erbringen. Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

§ 3 Erweiterung / Abänderung des Auftrages

Erweiterungen oder Abänderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform. Soweit keine gesonderten Preisvereinbarungen getroffen werden, sind der Abrechnung die ortsüblichen Preise bzw. die Preise des zu Grunde liegenden Angebotes zu Grunde zu legen.

§ 4 Genehmigung / Abnahme der Leistungen des AN

Der AG hat die Planungsleistungen nach Vorlage unverzüglich schriftlich zu genehmigen.
Erfolgt eine schriftliche Genehmigung der vorgelegten Planungen nicht, gelten diese nach Ablauf von 10 Werktagen als genehmigt und abgenommen.

§ 5 Änderungen genehmigter Planungen

Wünscht der AG eine Änderung der genehmigten Planungen, stellt dies eine neuen Auftrag da.

§ 6 Vollmacht für den AN

Der AG erteilt dem AN die unbeschränkte Vollmacht, soweit im Auftrag vereinbart, für ihn in seinem Namen und für seine Rechnung die erforderlichen Einrichtungsgegenstände, Regale etc. zu den Bedingungen und Preisen des jeweiligen Lieferanten zu erwerben, die Bestellungen aufzugeben und die Ware in Empfang zu nehmen und abzunehmen.

§ 7 Vollmacht für Montage

Soweit im Auftrag vereinbart erteilt der AG dem AN die Vollmacht zur Beauftragung von Drittunternehmen zur Durchführung der erforderlichen Montage und Installationsarbeiten in seinem Namen und für seine Rechnung. Der AN wird auch vom AG bevollmächtigt, die Abnahme der Leistungen vorzunehmen.

§ 8 Gewährleistung / Garantie

Der AN übernimmt für die von ihm erbrachten Planungsleistungen die Gewährleistung.
Für auf Grund der Vollmachten zu §§ 6 und 7 beauftragten Liefer- und Werkleistungen übernimmt der AN keinerlei Garantie oder Gewährleistung. Insoweit richtet sich die Garantie und die Gewährleistung nach den Bedingungen des jeweils beauftragten Unternehmens und den gesetzlichen Vorschriften.

Der AG hat insoweit bestehende Gewährleistungsansprüche selbstständig gegenüber dem beauftragten Unternehmen geltend zu machen.

Sollte durch fehlerhafte Planung des AN den AG ein Schaden entstehen, vereinbaren die Vertragsparteien, dass die vom AN zu erbringende SE-Leistung der Höhe nach auf das von AG an AN tatsächlich gezahlte Entgeld für die Planungsleistungen begrenzt ist.
Der AG verzichtet ausdrücklich auf jeden weiteren Anspruch resultierend aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis. Der AN nimmt diesen Verzicht an.

§ 9 Leistungszeit

Soweit individuell keine besondere Leistungszeit vereinbart ist, verpflichtet sich der AN die ihm übertragenen Leistungen zügig, ohne schuldhaftes Zögern durchzuführen. Eine Haftung für die Durchführung der Leistungen bzgl. Lieferung von Material und ggf. Montage wird seitens des AN nicht übernommen. Der AN wird jedoch auf eine zügige Durchführung drängen und die Verträge entsprechend abfassen.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem AG steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der AG nur insoweit befugt, als seine Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§ 11 Überlassene Unterlagen

An allen dem AG im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält sich der AN das Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der AN erteilt dem AG eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung. Fa. innoplan behält sich vor Rechnungen über geleistete Planungen zu stellen, die als Aufwandsentschädigung gelten – bei Nichtbeauftragung der Lieferung zur Einrichtung.

§ 12 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Der Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien richten sich ausschließlich nach dem Recht des Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung oder die Lücke soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.


II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel mit Waren aller Art

§ 1 Vertragsabschluss

Der Käufer hat ein Kaufangebot gegenüber dem AN (Auftragnehmer = innoplan GmbH) abzugeben. An dieses Angebot ist er drei Wochen gebunden.
 Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der AN das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. 
Abweichend hiervon kommt der Vertrag vor Ablauf der Frist zustande, wenn der Vertrag beiderseits unterschrieben wird oder der AN schriftlich die Annahme der Bestellung annimmt.

§ 2 Preise

Die Preise sind Festpreise netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 3 Änderungsvorbehalt

Serienmäßig bestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung veräußert.
Es besteht kein Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken. 
Es können an bestellten Waren qualitative Ansprüche nur im handelsüblichen Umfang, wie sie billiger Weise oder handelsüblich gegeben sind, gestellt werden. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserunterschiede von Oberflächen bleiben vorbehalten.
Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.

§4 Lieferfrist

Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, ist ihm eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Diese hat mindestens vier Wochen zu betragen. 
Vom AN nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb seiner Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen, höhere Gewalt etc. verlängern die Lieferzeit entsprechend.
 Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistungen bleiben unberührt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des AN. 
Der AG verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers aufzubewahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den AG bestimmt sind. Der AG hat seinem Empfänger auf den Eigentumsvorbehalt des AN hinzuweisen.
 Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem AN unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Übersendung des Pfändungsprotokolls.
Im Falle der Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen steht dem AN das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den AG mit Absendung der Ware an den AN bzw. dessen Vorlieferanten über.

§ 7 Abnahme

Die Abnahme der Ware gilt mit Absendung an den AG als vereinbart.

§ 8 Abnahmeverzug

Wenn der AG nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistungen zu verlangen oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, steht dem AN das Recht zu, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistungen zu verlangen. 
Mit Eintritt des Verzuges hat der AG anfallende Lagerkosten zu zahlen.

Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des AG hat dieser an den AN 50% des Kaufpreises ohne Abzüge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen, sofern der AG nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
 Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt es dem AN vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale den nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 9 Rücktritt

Der AN braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktlinie der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen und diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind. 
Über diese Umstände ist der AG unverzüglich zu informieren.

§ 10 Zahlung

Der AN ist berechtigt, von dem AG vor Lieferung die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, hilfsweise die Sicherstellung durch Bürgschaft oder ähnliche Sicherheiten.
 Der AN ist nicht vorleistungspflichtig.

§ 11 Gewährleistung

Der AG hat Mängelrügen unverzüglich zu rügen. 
Dem AN steht zur Behebung eines Mangels das Recht zu, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Dem AN stehen drei Nachbesserungs-/ Mängelbeseitigungsversuche zu.
Nach erfolglosen Versuchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware.

§ 12 Fernabsatzverträge

Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationseinrichtungen etc. zustande gekommen sind, kann der AG binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bestellung. 
Der Widerruf gegenüber dem AN muss schriftlich erfolgen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die der AN und der AG gegengezeichnet und unbedingt abgeschlossen haben.
Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312b bis 312f BGB unberührt.

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für den Gerichtsstand und den Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland. 
Gerichtstand und Erfüllungsort für all sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist nur Lübeck.

§ 14 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung oder die Lücke ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

 


Kreative Köpfe.
Überzeugende Konzepte.
Realisierung aus einer Hand.

Mit viel Kreativität und Erfahrung realisieren wir Ihr Projekt. Wir sind Ihr Full-Service-Partner für Ladenbau und Praxiseinrichtung und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Nolte

Andreas Nolte

Geschäftsführung - Maschinenbautechniker - Leitung Technik

Ingrid Sprengel

Ingrid Sprengel

Geschäftsführung - Architektin - Leitung Design

Andreas Nolte

Andreas Nolte

Geschäftsführung - Maschinenbautechniker - Leitung Technik

Ingrid Sprengel

Ingrid Sprengel

Geschäftsführung - Architektin - Leitung Design

Kostenfreie Erstberatung

innoplan GmbH

Hafenstraße 1b, 23568 Lübeck
Germany

Unverbindliche Kontaktanfrage und Erstberatung

Um Ihnen einen ersten Überblick für Ihr Budget an die Hand zu geben, bieten wir Ihnen unsere unverbindliche Kostenanfrage. Nach Übermittlung Ihrer Anfrage, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Nutzen Sie unser individuelles Kontaktformular um uns Ihre Daten zum Objekt zu übermitteln.

Natürlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung.